EN 16662 Straßenfahrzeuge - Zusätzliche Haftvorrichtungen für Reifen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen

EN 16662 Straßenfahrzeuge - Zusätzliche Haftvorrichtungen für Reifen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen

Die europäische Norm „EN 16662 Straßenfahrzeuge – Zusätzliche Haftvorrichtungen für Reifen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen“ besteht aus folgenden, unter demselben Titel veröffentlichten Unterabschnitten:

EN 16662 Straßenfahrzeuge - Zusätzliche Haftvorrichtungen für Reifen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen

  • Die Norm „EN 16662-1 Teil 1: Allgemeine Sicherheits- und Leistungsanforderungen“ beschreibt die Sicherheits-, Qualitäts- und Leistungsanforderungen für zusätzliche Gripvorrichtungen, allgemein als „SGDs“ bezeichnet, die für typgenehmigte Reifen der Kategorien M1, N1, O1, O2 und verwandte Unterkategorien (Geländefahrzeuge) gemäß den geltenden Rechtsvorschriften entwickelt wurden.

Die Anforderungen dieser Norm gelten für alle SDCs (Single-Digital-Computer), unabhängig von den verwendeten Materialien oder Technologien. Existieren bereits Normen für die spezifische Technologie des Geräts, so sind diese in Verbindung mit dieser Norm anzuwenden. Existieren keine Normen für die spezifische Technologie, so ist diese Norm anzuwenden.

Die Hilfsgreifvorrichtung (SGD) ist ein Gerät, das die Kraftübertragung verbessert, insbesondere auf Schnee und Eis.

In den kalten Wintermonaten, wenn Schnee und Eis Straßen in gefährliche Pisten verwandeln, ist die Gewährleistung der Fahrzeugtraktion nicht nur ein Vorteil, sondern eine Notwendigkeit. Die Norm EN 16662-1, die die Anforderungen an zusätzliche Traktionshilfen (SGDs) wie Schneesocken, Überreifen und alternative Antirutschlösungen festlegt, spielt dabei eine entscheidende Rolle. Diese Norm trägt dem langjährigen Bedarf an einheitlichen Sicherheits- und Leistungskriterien Rechnung. Für Autofahrer, die in hochalpinem Gelände oder bei Schneestürmen in der Stadt unterwegs sind, verspricht die Norm EN 16662-1 sicherere Fahrten ohne die Probleme herkömmlicher Schneeketten.

Herkömmliche Schneeketten sind zwar wirksam, aber umständlich anzubringen, können Reifen beschädigen und sind aufgrund der Abriebgefahr auf trockenen Straßen in der Regel verboten. Alternativen wie textile Schneesocken haben sich als benutzerfreundliche Optionen etabliert, ihre Verbreitung variiert jedoch stark von Land zu Land.

Die Norm EN 16662-1 legt im Wesentlichen strenge Anforderungen an SSDs (Surface Safety Devices) für Pkw (Kategorie M1), leichte Nutzfahrzeuge (N1) und Anhänger (O1, O2) fest. Sie gilt für Geräte, die an homologierten Reifen montiert sind und den aktuellen EU-Vorschriften entsprechen, einschließlich Offroad-Versionen.

Die Vorrichtungen dürfen das Fahrverhalten, die Bremsleistung und die Lenkung des Fahrzeugs nicht beeinträchtigen. Sie müssen Reifenschäden während der Montage und des Gebrauchs verhindern und deutliche Warnhinweise gegen längeres Fahren auf trockener Fahrbahn enthalten. Diese Norm sieht innovative und unabhängige Testmethoden zur Überprüfung der Wirksamkeit vor.

  • Traktion auf Schnee und Eis: Mindestkriterien für Beschleunigungs- und Bremsleistung auf simulierten Winteroberflächen.
  • Haltbarkeit: Widerstandsfähigkeit gegenüber Umwelteinflüssen wie Abrieb, Reißen und Salzeinwirkung.
  • Dynamische Sicherheit: Straßen- und Labortests garantieren, dass es keine Fehlfunktionen im ABS- oder Stabilitätskontrollsystem gibt.

Diese Kriterien sind allgemein gültig und schaffen gleiche Wettbewerbsbedingungen für nichtmetallische Alternativen. Beispielsweise sollte ein hochwertiger Schneesack den Halt einer Kette gewährleisten und zudem leichter zu montieren sein.

  • Die Norm „EN 16662-2 Teil 2: Spezielle Prüfverfahren“ definiert spezifische Prüfverfahren für verschiedene Arten von zusätzlichen Greifvorrichtungen: metallische, textile, nichtmetallische und hybride. Alle in dieser Norm aufgeführten Prüfungen werden an Halbzeugen oder Materialien aus einem Endprodukt durchgeführt, um die im Handel erhältlichen Produkte zu verifizieren.

Alle internen Prüfdaten für diese Norm sind vom Antragsteller der Prüforganisation vor Durchführung der Prüfungen gemäß EN 16662-1 zur Verfügung zu stellen. Die Prüforganisation prüft alle vom Antragsteller vorgelegten Prüfdaten. Alle Prüfungen sind in geeigneten Prüflaboratorien und von fachlich geschultem Personal durchzuführen.

Da Autobahnen zunehmend mit unberechenbaren Wintern zu kämpfen haben, die von plötzlichem Frost, starkem Schneefall und Glatteis geprägt sind, steigt der Bedarf an zuverlässigen Traktionslösungen für Fahrzeuge stetig. Aufbauend auf der Norm EN 16662-1, die allgemeine Sicherheits- und Leistungsanforderungen für zusätzliche Traktionshilfen (SGDs) wie Schneeketten, Reifen und Gewebeüberzüge definiert, hat sich die Norm EN 16662-2 als wichtige ergänzende Norm etabliert.

Die in der Norm EN 16662-2 definierten Prüfungen sind für unabhängige Labore konzipiert, die homologierte Reifen und kontrollierte Umgebungsbedingungen verwenden, um Einflussfaktoren zu minimieren. Dynamische Simulationen, die Fahrzeuggewicht, Geschwindigkeit und Fahrbahnbeschaffenheit berücksichtigen, gehören zu den wichtigsten Innovationen, die eine robustere und reproduzierbare Zertifizierung gewährleisten.

Die Verfahren beschreiben detailliert, wie die Beschleunigung auf verdichtetem Schnee und die Bremswege auf Eis mit Fahrzeugen gemessen werden, die mit Gleitplatten ausgestattet sind. Die Tests umfassen ABS-Eingriffe und die elektronische Stabilitätskontrolle, um moderne Fahrerassistenzsysteme zu simulieren.

Die Bauteile werden beschleunigten Verschleißzyklen von bis zu 5.000 km unterzogen und dabei Abrieb, Streusalz und Temperaturschwankungen zwischen -20 und 10 Grad Celsius ausgesetzt. Zugfestigkeitsprüfungen gewährleisten, dass es weder bei der Montage noch im Gebrauch zu Rissen kommt.

Zeitlich begrenzte Montageversuche und Fahrdynamiktests bestätigen, dass weder die Lenkung noch die Reifenstabilität beeinträchtigt werden. Besonderes Augenmerk wird auf die Einhaltung der Grenzwerte bei trockener Fahrbahn gelegt, und es werden Verfahren für Kurzstreckenfahrten implementiert, um eine Überhitzung zu vermeiden.

  • Die Norm „EN 16662-3 Teil 3: Produktionskontrolle (Selbstüberwachung) und Fremdinspektion“ beschreibt die Produktionskontrolle (Selbstüberwachung oder Fremdinspektion), die ein üblicher Bestandteil des Prozesses für alle Hersteller von Anbauteilen (APDs) ist.

Der Qualitätsnachweis von SGDs erfolgt durch Erstprüfungen (gemäß Norm 16662-2), kontinuierliche Produktionskontrolle im Werk und regelmäßige Inspektionen durch Dritte. Dabei ist zwischen den Anforderungen an die Erstprüfung und den Parametern der kontinuierlichen Prüfung zu unterscheiden.

Während die Norm EN 16662-1 die grundlegenden Kriterien für Sicherheit und Leistung definiert, entwickelt die Norm EN 16662-2 Prüfprotokolle, und die Norm EN 16662-3 hat sich in der Praxis als Standard etabliert. Diese Norm stärkt die Lieferkette und gewährleistet, dass jedes an Europas Straßen installierte GDS (Gas Station Deployed) nicht nur zertifiziert, sondern auch einwandfrei funktioniert.

Die Norm EN 16662-3 unterteilt die Qualitätskontrolle in zwei miteinander verbundene Rahmen: die interne Selbstkontrolle der Hersteller und die unabhängige Inspektion durch Dritte. Sie gilt für alle Arten von zusätzlichen Greifvorrichtungen – ob metallisch, textiler oder hybrider Natur – und ist nahtlos in die Teile 1 und 2 integriert, die die Rückverfolgbarkeit von den Rohpolymergarnen bis zu den verpackten Sets fordern. Die Norm verlangt dokumentierte und jährlich auditierte Systeme für Risikobewertung, Abweichungsmanagement und kontinuierliche Verbesserung.

Seit vielen Jahren versteht unser Unternehmen mit seinen kompetenten und erfahrenen Mitarbeitern die Bedürfnisse seiner Kunden, bietet ihnen die benötigten fortschrittlichen Prüfdienstleistungen und unterstützt sie beim Aufbau, der Implementierung und der Optimierung von Managementsystemen. In diesem Rahmen bieten wir auch Prüfdienstleistungen gemäß der Norm EN 16662 „Straßenfahrzeuge – Zusätzliche Haftvorrichtungen für Reifen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen“ an.

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